Versichertes Valetparking!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle von der Firma Park-Box-Frankfurt.com angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung (Angebot), jedoch spätestens mit Abschluss des Vertrages mit Park-Box-Frankfurt.com erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB der Park-Box-Frankfurt.com, welche der Kunde im Internet kann. Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Park-Box-Frankfurt.com ausdrücklich schriftlich anerkannt. Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot des Kunden und der Bestätigung bzw. Annahme des Angebots durch Park-Box-Frankfurt.com. Diese erfolgt in der Regel binnen 12 Stunden nach Reservierungsanfrage. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Fehler oder sonstige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben der Park-Box-Frankfurt.com unverzüglich mitzuteilen.
Ein Angebot durch den Kunden kann in den folgenden Weisen erfolgen: Buchungsanfragen unter der Homepage Park-Box-Frankfurt.com telefonische Anfrage per E-Mail.
Das Absenden der Buchung mit allen erforderlichen Daten an Park-Box-Frankfurt.com stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben den eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten des Kunden.
Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma Park-Box-Frankfurt.com auf einem Dritten übertragbar.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrages mit dem Park-Box-Frankfurt.com gebotenen Leistungen, wie die Vermietung eines Stellplatzes für Kfz, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
Park-Box-Frankfurt.com ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Park-Box-Frankfurt.com übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist für Mieter nicht gestattet. Mit der Bestätigung der Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände abzustellen. Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat die Firma Park-Box-Frankfurt.com ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Die Firma Park-Box-Frankfurt.com ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel: der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.a.) ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
§ 4 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Betriebsgelände als ein ganzer Tag berechnet werden. Die Firma Park-Box-Frankfurt.com ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird im Voraus (Überweisung oder PayPal) oder spätestens bei Übergabe in bar gezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, der Firma Park-Box-Frankfurt.com oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Die Firma Frankfurt-valet-service.de kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.
§ 5 Rücktritt und Stornobedingungen
Park Box Frankfurt Inh. Raphael Steckel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat Park Box Frankfurt Inh. Raphael Steckel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Park Box Frankfurt Inh. Raphael Steckel, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Parkplatzanbieter kann bis zu 24 Stunden vor dem Fahrzeugübergabetermin aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B.: Systemfehler, Überbuchung durch Parkplatzvermittler oder behördliche Anweisungen zur Untersagung der Stellplatznutzung.
§ 6 Haftung / Haftungsausschluss / Betriebshaftversicherung
Die Firma Park-Box-Frankfurt.com haftet für alle durch sie oder ihren Angestellten schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) durch seine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdende Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde die Firma Park-Box-Frankfurt.com frei bei Schäden höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden, Hagel, Blitzeinschläge, Überflutung usw.) sowie bei Schäden durch innere und äußere politische Unruhen, Kriegsereignisse und Vandalismus, Glasschäden die durch Steinschläge, Reifen & Felgenschäden durch Bordsteinkanten oder andere Gegenstände verursacht worden sind. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Rückgabe dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. Die Firma Park-Box-Frankfurt.com haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen oder Tieren, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung (z. b. Autoradio, Navigation, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Diese unterliegt den Obliegenheiten des Kunden. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer nicht Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen. Bei der angebotenen Dienstleistung „Hol- und Bring Service“ des Wagens von und zum Terminal ist das Kundenfahrzeug während der Überführungsfahrt zum/zurück Parkplatz über unsere Haftpflicht versichert. Die Park-Box-Frankfurt.com übernimmt keine Haftung für evtl. Reifen & Felgenschäden, Glasschäden (Steinschlag), Zahnriemen, Motor,-Getriebeschäden oder sonstigen technischen Schäden, die am Fahrzeug entstehen könnten oder Folgeschäden die aufgrund einer der vorgenannten Schäden entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Park-Box-Frankfurt.com.
§ 7 Flugverschiebung & Umbuchung
Sollte sich Ihre Flugnummer oder sich das Datum des Rückfluges ändern/verschieben, müssen Sie sich selbständig unter der angegebenen Rufnummer per SMS/WHATSAPP oder per E-Mail 24 Stunden vor dem eigentlichen Rückflug bei uns melden. Der Parkplatzbetreiber behält sich vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 EUR zu berechnen, falls er über solch eine Änderung/Verschiebung nicht rechtzeitig informiert wird und sein Fahrer vergeblich am Flughafen wartet.
§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von der Firma Park-Box-Frankfurt.com gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Firma Park-Box-Frankfurt.com im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. § 8 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Firma:
Park-Box-Frankfurt.com
Inh. R. Steckel
Südring 7
65795 Hattersheim am Main
Mobil: +49 176 32655029
E-Mail: info@park-box-frankfurt.de
Web: https://Park-Box-Frankfurt.com
Stand 18.05.2022
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Firma Park-Box-Frankfurt.com ihre Gültigkeit